Nachweis
Bitte beachten Sie, dass wir von Assistenzärzt:innen einen Nachweis benötigen, den Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung selbstständig per E-Mail zusenden. Folgender Nachweis wird akzeptiert: Bestätigung der ausgeführten Tätigkeit durch den Arbeitgebenden.
Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Um eine reibungslose Übertragung Ihrer Fortbildungspunkte an die Ärztekammer zu sichern, geben Sie bitte Ihre Fortbildungsnummer (EFN) an. Diese 15-stellige Nummer finden Sie auf Ihren Barcode-Aufklebern sowie auf Ihrem ärztlichen Ausweis. Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben, ignorieren Sie bitte dieses Feld.