HINWEISE
Nachweis
Bitte beachten Sie, dass wir von den Teilnehmendengruppen SPV-Mitarbeiter:in, WB-Assistent:in und Student:in einen Nachweis benötigen. Folgende Nachweise werden akzeptiert: Bestätigung der ausgeführten Tätigkeit durch den Arbeitgebenden/Studierendenausweis/Studienbescheinigung.
Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN)
Um eine reibungslose Übertragung Ihrer Fortbildungspunkte an die Ärztekammer zu sichern, geben Sie bitte Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) an. Diese 15-stellige Nummer finden Sie auf Ihren Barcode-Aufklebern sowie auf Ihrem ärztlichen Ausweis. Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit ausüben, ignorieren Sie bitte dieses Feld.